Förderpraxis

Aus den jährlich rund 1700 Bewerbungen – ca. 1350 im Künstlerprogramm und 350 Anträge von Künstlergruppen, Kunstvermittlern und Verlagen – wählen zwei Jurys die Stipendiaten und die zu fördernden Projekte bzw. die Ausstellungs- und Publikationsförderungen aus. Die Mitglieder dieser Jurys werden im Stiftungsrat vorgeschlagen und gewählt. Für alle Beteiligte ist wichtig, dass nicht „Verbandsfunktionäre“ in der Jury agieren sondern fachlich und künstlerisch qualifizierte unabhängige Persönlichkeiten, die die Förderanträge ausschließlich nach ihrer inhaltlichen Qualität begutachten.

 

Vor dem Hintergrund ihres professionellen Fachwissens urteilen die Juroren über die Konzepte der vorgestellten Projekte, über kunstspezifische Fragestellungen oder über deren Innovationsgehalt und beispielhaften Charakter. Über die Arbeitsstipendien und Projektzuschüsse an Einzelkünstler entscheiden zwölf bildende Künstler, zwei Kunstvereinsleiter und zwei Galeristen. In der Jury für Ausstellungsprojekte und Dokumentationen, die von Künstlergruppen, Kunstvermittlern und Verlagen vorgestellt werden, tagen sechs bildende Künstler, ein Kunstvereinsleiter und ein Galerist. Mit 24 sachkundigen Fachleuten, die in verschiedenen Regionen Deutschlands leben und arbeiten, ist das vorhandene professionelle Basis-Wissen so breit und umfassend wie nur irgend möglich, damit die aus allen Bundesländern eingereichten Bewerbungen auch adäquat eingeordnet und beurteilt werden können. Die speziellen Sachkenntnisse, die jeder einzelne Juror mit einbringt, sorgen für eine größtmögliche Objektivität bei der „Qual der Wahl“.

 

Jedes Mitglied der Jury wird für zwei bis drei Jahre gewählt und kann nach Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Nach sechs Jahren muss jedes Mit­glied unwiderruflich aus der Jury ausscheiden.

 

Zu den 24 Fachjuroren kommen noch zwei Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung des Bundes hinzu. Diese beiden Vertreter der öffentlichen Hand – die den Löwenanteil der Fördergelder zur Ver­fügung stellt – enthalten sich jedoch seit den Anfängen des Kunstfonds bei allen Förderentscheidungen ihrer Stimme, da die inhaltliche Qualität der Kunstwerke nur von kundigen Fachleuten beurteilt werden soll.

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