

A
Förderprogramme für bildende Künstler/innen
Einzelne bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können sich
alle zwei Jahre für eines der folgenden Programme bewerben
A1
Arbeitsstipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung
(16.000 Euro für ein Jahr)
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A2
Projektzuschuss zur Realisierung eines zeitlich und
inhaltlich abgrenzbaren künstlerischen Vorhabens mit dem Förderschwerpunkt der künstlerischen Produktion
Finanziert werden nachgewiesene Sach- und Reisekosten (ohne Honorar und private Lebenshaltungskosten) bis maximal 25.000 Euro.
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A3
Katalogförderung
Finanzierung von projekt- und ausstellungsunabhängigen Einzelkatalogen, deren Gesamt-Herstellungskosten maximal 8.000 Euro betragen.
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A4
Erarbeitung von Werkverzeichnissen
In Deutschland lebende bildende Künstler/ innen oder deren Rechtsnachfolger können eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung von Werkverzeichnissen bis maximal 30.000 Euro beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters/ der Bearbeiterin. Druckkosten werden nicht gefördert.
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A5
HAP-Grieshaber-Preis der VG BILD-KUNST
Der Preisträger/die Preisträgerin des mit 25.000 Euro dotierten Preises wird von der Jury aus den Bewerbungen zu den Programmen A1, A2 oder A3 ausgewählt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
1.
Antragsformular mit Angaben zu Person, Lebenslauf, künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen
2.
Dokumentationsmaterialien zur künstlerischen Arbeit: Fotos (maximal Din A4 incl. Passepartout) und/ oder bis zu 3 Einzelkataloge (keine Gruppenkataloge) und/ oder max. 1 DVD mit 10min. Demoversion (mit Inhaltsangabe, keine Texte oder statische Abbildungen)
3.
Bei Anträgen für einen Projektzuschuss (A2), für Kataloge (A3) und für ein Werkverzeichnis (A4): Max. fünfseitige Projektbeschreibung incl. vorangestelltem ca. 10zeiligem Summary, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan mit Angabe der beim Kunstfonds beantragten Summe
1.
Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler/ innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland.
2.
Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober. Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle in Bonn vorliegen. Anträge per Email sind nicht zulässig.
3.
Die Jury trifft Ihre Förderentscheidung im Februar des Folgejahres.
4.
Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen oder bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Formlose Anträge werden nicht geprüft.
5.
Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der Prüfung berücksichtigt. Nicht den Kriterien entsprechende Anträge werden vom Juryverfahren ausgeschlossen.
6.
Ausgeschlossen sind Originale, Unikate und Pressetexte.
7.
Jeder Bewerber kann im Künstlerprogramm insgesamt nur alle zwei Jahre einen Antrag stellen.
8.
Die wiederholte Förderung durch ein Arbeitsstipendium (A1) ist ausgeschlossen, für Projektzuschüsse, Kataloge und Werkverzeichnisse (A2, A3, A4) jedoch zulässig, und zwar - unabhängig vom Förderprogramm - erst nach zwei Jahren (einschließlich des Förderjahres).
9.
Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die im Förderjahr beginnen bzw. realisiert werden. Publikationen dürfen erst nach Förderentscheid (im Februar) in Druck gehen.
10.
Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen.
11.
Projekte, die von der Kulturstiftung des Bundes oder der VG Bild-Kunst finanziell unterstützt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Stiftung Kunstfonds behandelt die eingereichten Materialien mit größter Sorgfalt. Eine Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung kann angesichts des Umfangs der insgesamt eingereichten Materialien nicht übernommen werden. Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt innerhalb Deutschlands als Brief oder Paket, Sonderversendungen oder der Versand ins Ausland können nur gegen Kostenerstattung ausgeführt werden. Für Verluste beim Postversand haftet der Kunstfonds nicht. Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung innerhalb des Kunstfonds verwendet.